Grazer Altstadterhaltungsgesetz

Von Peter Laukhardt wurden wir über erfreuliche Beschlüsse im Grazer Gemeinderat am 15. Nov. 2013 hinsichtlich der Überarbeitung des Grazer Altstadterhaltungsgesetzes informiert:
Liebe Altstadt-Interessierte!
Unsere Stellungnahme zum geplanten „Ersuchen an das Land Steiermark auf Novellierung des Grazer Altstadterhaltungsgesetzes 2008 -­ GAEG“, hat nicht nur in der Kleinen Zeitung ihren Niederschlag gefunden, sondern auch politisch Erfolg gezeitigt. Gemeinderat Philipp Pacanda (Piratenpartei) hat nach einem intensiven Team-Gespräch mit SOKO Altstadt im Gemeinderat am Donnerstag einen Zusatzantrag gestellt, der einstimmig (!) angenommen wurde:
„Der Landesgesetzgeber wird ersucht, in der Entstehung der Gesetzesnovelle den Grazer Bürgerbeirat miteinzubinden.“
Damit wird zunächst einmal sichergestellt, dass die Grazer Bürger bei der Entwicklung eines neuen Altstadt-Gesetzes mitwirken können. Ziel wird es u.a. konkret sein:
a) bei der Gestaltung der Schutzzonen mitzuwirken,
b) das Altstadtgesetz auch auf erhaltenswerte oder für das Stadtbild charakteristische Gebäude, Gebäudegruppen oder Stadtteile anzuwenden, die derzeit weder Denkmalschutz genießen, noch aktuell in Altstadt-Schutzzonen stehen,
c) dem Bürgerbeirat zuzugestehen, einen von ihm genannten Experten für die Altstadt-Kommission zu nominieren (wie das vor 2008 dem „Komitee zur Rettung der Altstadt“ zugekommen war.
Wir hoffen, dass damit dem Bürgeranliegen „Erhaltung des historischen Grazer Stadtbildes“ wieder stärker Rechnung getragen werden kann.
Schöne Grüße

Dipl. Dolm. Peter Laukhardt

Ein Gedanke zu „Grazer Altstadterhaltungsgesetz

  1. Günther Schwab sagt:

    Die Unerreichbarkeit der Altstadt-Kommission für Vorfragen, und die Auslegung der Fenster Verordnung, die Schikane und Willkür durch Ungleichbehandlung ermöglicht, ist so nicht weiter akzeptabel!

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